
Montagehinweise für Steigleitungen
mit Funktionserhalt im Brandfall
Für die Montage von Steigleitungen, bei welchen der Funktionserhalt im Brandfall erforderlich ist, wird empfohlen, die nachfolgenden Ausführungen des Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen in Erwitte zu beachten.
Die MPA NRW hat sie gemacht, um eine sachgemässe Montage nicht nur bei den horizontalen, sondern auch bei den vertikalen funktionserhaltenden Kabelführungen in Steigzonen zu gewährleisten.

Prüfbericht Nr. 210006216-01 vm 13.2.2013 Seite 7 von 8
3 Zusammenfassung
und Beurteilung
Die Anforderungen der DIN 4102 Teil 12 wurden von den geprüften Kabelanlagen über eine Zeitdauer entsprechend der Tabelle in Anlage 5 erfüllt.
Nach der Norm wird nur die horizontale Anordnung von Kabelanlagen geprüft; auf der Basis inzwischen vorliegender Versuchserfahrungen kann festgestellt werden, dass die Prüfergebnisse jedoch auch für entsprechende schräge bzw. vertikale Kabelanlagen (z. B. Steigetrassen) gelten. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kabelanlagen im Übergangsbereich vertikal-horizontal unterstützt werden, damit ein Abknicken bzw. Abrutschen der Kabelanlagen an den Kanten verhindert wird. Nach der DIN 4102 Teil 12 wird als Beispiel hierfür auf Abb. 24 hingewiesen.
Für vertikale Kabelanlagen gelten die Anordnungen und die Prüfergebnisse der Einzelverlegungen an der Decke mit Einzelschellen.
Die Anordnung und die Prüfergebnisse der Einzelverlegung mit Einzelschellen unter der Decke gelten auch für horizontale Verlegung der Kabel an der Wand.