
Die Erdbebensicherheit von Gebäuden
Rechts- und Haftungsfragen
Worauf es ankommt – und warum
Eine Kurzinformation für
- Architekten und Ingenieure
- Bau- und Generalunternehmer
- Hauseigentümer
- Juristen
- Behörden
mit wichtigen Fakten und häufigen Fragestellungen
Faltblatt für neue Gebäude
Bestellnummer DIV-7523-D (französische Version DIV-7523-F BAFU oder herunterladen von www.umweltschutz-schweis.ch/div-7523-d
Faltblatt bestehende Gebäude
Bestellnummer DIV-7527-D (französische Version DIV-7527-F BAFU oder herunterladen von www.umweltschutz-schweis.ch/div-7527-d
LANZ HE Stromschienen G-Kanäle, LANZ Weitspann-Multibahnen
- 1) geprüft auf Erdbebensicherheit (EMPA) und
- 2) gepüft auf Schockwiderstand 1 bar ACS und
- 3) geprüft auf Funktionserhalt im Brandfall E 30/E90
Kabel- und Stromführungen mit den 3-fach geprüften LANZ HE Stromschienen LANZ G-Kanäle & Weitspann-Multibahnen geben maximale Sicherheit
- in schwierig zu evakuierenden Gebäuden (Altersheime,Spitäler, Strafanstalten etc.)
- in Anlagen mit grossem Personenverkehr (Flughäfen und Bahnstationen, unterirdische Fussgängerzonen, Warenhäuser und Supermärkte, Parkhäuser etc.)
- in technisch sensiblen Bereichen (Unterstationen, EDV und Serverräumen, Forschungslaboratorien etc.)
- in Anlagen mit Massenansammlungen (Arenen und Stadien, Kinos, Saalbauten etc.)
- in Wohn-, Hotel- und Bürohochhäusern

In der Schweiz ist das Erdbebenrisiko das bedeutendste Risiko aus Naturgefahren!
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Auch in der Schweiz kann es schwere Erdbeben geben. Solche sind zwar selten, aber wenn sie auftreten, sind weiträumig grosse Schäden zu erwarten.
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Seit 1680 haben sich 6 Erdbeben mit der Intensität VIII (schwere Gebäudeschäden, teilweise Einstürze) ereignet. Beim stärksten Erdbeben im 20. Jahrhundert (1946 in Sierre VS) waren 4 Todesopfer zu beklagen [7].
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« Erdbebensicher » bedeutet in der Terminologie der SIA-Normen, dass ein Gebäude beim sogenannten « Bemessungsbeben » nicht einstürzt und noch evakuierbar ist [1]. Es kann jedoch so stark beschädigt sein, dass es abgerissen werden muss.
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in Anlagen mit Massenansammlungen (Arenen und Stadien, Kinos, Saalbauten etc.)
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Das « Bemessungsbeben » ist nicht das stärkst mögliche Erdbeben (sog. «Katastrophenbeben») sondern für die Bauwerksklasse I (BWK I) dasjenige Beben, welches an einem bestimmten Standort statistisch gesehen einmal in ca. 500 Jahren (sog. Wiederkehrperiode) zu erwarten ist [1]. Für die BWK II und III gelten längere Wiederkehrperioden.
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Die Stärke des Bemessungsbebens hängt ab vom Standort des Bauwerks in 4 verschiedenen Erdbebenzonen (Gefährdung), von den Bodenverhältnissen entsprechend 5 verschiedenen Baugrundklassen (Bodenqualität) und von der Einteilung des Bauwerks in eine der 3 verschiedenen Bauwerksklassen (Bedeutung).
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Die Mehrkosten für das erdbebensichere Bauen betragen bei neuen Gebäuden zwischen 0 und 1 % (im Mittel 0,3%) der Baukosten. Eine Ertüchtigung bestehender Gebäude kostet zwischen 0,5 und 30% (im Mittel ca. 5%) des Gebäudewertes (siehe Lit. [8] in Faltblatt [9]).
